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Landwirtschaft

Ressortvorsteher

Ramseier Beat
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Tel. 052 336 12 75

Die Ackerbaustellen

wurden in der Schweiz während des zweiten Weltkriegs geschaffen. Damals hatten diese in erster Linie die Aufgabe, in den Gemeinden den Pflichtanbau von Ackerkulturen zwecks einer Sicherstellung der Landesversorgung mit eigenen Nahrungsmitteln durchzusetzen und zu überwachen. In den Nachkriegsjahren sowie in der jüngeren Zeit waren die Ackerbaustellen als Bindeglied zwischen dem Landwirtschaftsamt und den Produzenten vor allem verantwortlich für die Durchsetzung der jeweiligen Agrarpolitischen Massnahmen, der Kontrolle von Anbauflächen und den daraus resultierenden Beiträgen für die einzelnen Betriebe.

Anforderungen und Aufgaben

Ackerbaustelle im Umfeld der Agrarpolitik

Der Leiter der Ackerbaustelle wird von der Gemeinde bestimmt und angemessen entschädigt. Geeignete Personen verfügen über folgende Voraussetzungen und Eigenschaften:
Haben eine landwirtschaftlichen Ausbildung absolviert, haben ein Flair für Büroarbeiten, sind unabhängige Persönlichkeiten, haben ein gutes Durchsetzungsvermögen, arbeiten mit genügender Genauigkeit, können Karten und Pläne lesen, haben gute Ortskenntnisse, weisen Grundkenntnisse der Informatik auf, haben den Willen, sich in die Bestimmungen der Agrarpolitischen Massnahmen einzuarbeiten, diese zu akzeptieren und zu vollziehen.
Die Ackerbaustelle ist kompetente Ansprechpartnerin und Vertrauensperson der Landwirte und des Amtes für Landschaft und Natur (ALN). Alle mit der Durchführung und Bearbeitung betrauten Personen sind verpflichtet, die im Erhebungsmaterial enthaltenen Angaben nach den Grundsätzen des Datenschutzgesetzes zu behandeln. Folgende Stellen benutzen die für ihre Aufgaben notwendigen Daten: Kantonale Verwaltung, Amt für Landschaft und Natur, Statistisches Amt, verschiedene Bundesämter (Landwirtschaft, Statistik, Veterinärwesen, Umwelt, Wald und Landschaft), Alkoholverwaltung, Eidg. Zollverwaltung.

Weiterbildung

Der Leiter der Ackerbaustelle ist verpflichtet, sich laufend weiterzubilden, um die für seine Gemeinde wichtigen Vorschriften des Beitragswesens zu beherrschen, resp. nachschlagen zu können.

Datenerhebung

Diese besteht aus dem Verteilen der Formulare und Unterlagen des ALN, der Orientierung der Landwirte, wie die Formulare auszufüllen sind, der Beantwortung von Fragen der Landwirte, dem Einsammeln der Formulare und des Plans über die ökologischen Ausgleichsflächen sowie der Ueberprüfung, Korrektur und Bestätigung der Richtigkeit der Angaben anhand von eigenen Zählungen (Tierbestand, Bäume etc.), von Grundbuchauszügen und von eigenen Beobachtungen. Nach der Datenerhebung ist die Ackerbaustelle dafür verantwortlich, dass die kontrollierten Formulare fristgerecht beim Amt für Landschaft und Natur eintreffen.

Kontrolle, Feld und Betrieb

Kontrolliert werden die Ackerbaubeiträge anhand der Kulturen, Flächen und Bewirtschaftungsauflagen, die ökologischen Ausgleichsflächen nach Fläche, Bewirtschaftungsauflagen und nach Planübereinstimmung, die extensive Produktion von Getreide und Raps nach Fläche und Bewirtschaftungsauflagen, die Tierhaltung anhand der Tierzahl und dem Auslauf entsprechend der Tierschutzverordnung. Im Weiteren werden die Pufferstreifen entlang von Oberflächengewässern, Hecken, Feldgehölzen und Wäldern sowie der Anteil der geleisteten Arbeit durch die betriebseigenen Arbeitskräfte überprüft.

Weitere Aufgaben

Kontrolle der Auszahlungslisten, Beobachtungen und Meldungen von Verstössen gegen den ökologischen Ausgleich sowie den Natur- und Gewässerschutz. Ausserdem nimmt die Ackerbaustelle Fragen entgegen und beantwortet sie. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Ackerbaustellenleiter, dass er die Kontrollen gewissenhaft durchgeführt und falsche Daten berichtigt hat.