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Pflegekonzept

Gemäss § 5 Abs. 1 des seit 1.1.2011 in Kraft getretenen Pflegegesetzes des Kantons Zürich sorgen die Gemeinden für eine bedarfs- und fachgerechte stationäre und ambulante Pflegeversorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Sie betreiben zu diesem Zweck eigene Einrichtungen oder beauftragen von Dritten betriebene Pflegeheime und Spitex-Institutionen oder selbständig tätige Pflege-fachpersonen. Sie stellen dabei nach § 5 Abs. 2 folgende Leistungen sicher:

a. Pflegeleistungen gemäss der Sozialversicherungsgesetzgebung des Bundes,
b. Leistungen der Akut- und Übergangspflege gemäss KVG,
c. Notwendige Leistungen für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung in Pflegeheimen,
d. Notwendige Leistungen im hauswirtschaftlichen und betreuerischen Bereich für Personen, die wegen Krankheit, Mutterschaft, Alter, Unfall oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Haushalt selbständig zu führen (nichtpflegerische Spitex-Leistungen).

Konzept_Pflegeversorgung_ab_01-01-2017.pdf  [PDF, 63.0 KB]


Anlaufstelle für die Gemeinde Altikon
Gemeindeverwaltung Altikon
Schloss 2
8479 Altikon
Tel. 052 336 12 26
Email: kanzlei@altikon.ch