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Hinweis Wahlvorschläge bis 18. März 2026

Gemäss Publikation vom 17. Oktober 2025 weisen wir darauf hin, dass Wahlvorschläge bis zum 18. März 2026 eingereicht werden können.

Die Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeinde Altikon bezogen werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Mittwoch, 18. März 2026, 11.00 Uhr, beim Gemeinderat Altikon (wahlleitende Behörde), Schloss 2, 8479 Altikon, eingereicht werden. 

Ein allfällig zweiter Wahlgang findet am 14. Juni 2026 statt. 

Weitere Informationen finden Sie unter https://deine-gemeinde-braucht-dich.ch/8479-altikon.

 

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