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Fristerstreckung bis 20. Juni 2026 Erneuerungswahlen Wahlbüro, Amtsdauer 2026 - 2030

Fristerstreckung Erneuerungswahlen Wahlbüro, Amtsdauer 2026 – 2030

Gemäss Artikel 24 der Gemeindeordnung wählt der Gemeinderat die unterstellten und beratenden Kommissionen sowie die Wahlbüromitglieder.

Das Wahlbüro besteht aus dem Gemeindepräsidium als Vorsitz, dem Gemeindeschreiber als Sekretär und aus der vom Gemeinderat bestimmten Zahl von acht Mitgliedern.

Das Wahlbüro und dessen Mitglieder tragen in Erfüllung ihrer Aufgaben einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Schweizer direkt-demokratischen Systems bei. Insbesondere obliegt den Wahlbüromitgliedern die Wahrnehmung jener Aufgaben, die ihnen durch das Gesetz über die politischen Rechte übertragen sind. Dabei handelt es sich insbesondere um das Überwachen der Stimmabgaben an den Urnen im Wahl- und Abstimmungslokal und ferner um die Auszählung der Stimmen und die Ermittlung der Ergebnisse. Bei der Gemeindeversammlung ist das Wahlbüro ebenfalls im Einsatz und führt die Auszählung der Stimmen der Stimmberechtigten durch.

Voraussetzungen Wahlbüro

Folgende Anforderungen werden an die Bewerbenden gestellt:

  • Stimmberechtigt und wohnhaft in Altikon
  • Interesse am politischen Geschehen

Ausschreibung

Die Frist für die Einreichung der Kandidaturen wurde verlängert, da für die kommende Amtsperiode noch nicht alle Plätze im Wahlbüro besetzt werden konnten. Um eine vollständige Besetzung des Gremiums zu sichern, haben interessierte Einwohnerinnen und Einwohner nun zusätzlich Zeit für eine Anmeldung.

Alle interessierten Personen, das heisst auch die bisherigen Wahlbüromitglieder, melden ihre Kandidatur schriftlich bis Samstag, 20. Juni 2026 dem Gemeinderat.
Falls sich mehr als acht Personen melden, erfolgt die Auswahl per Los.

Gemeinderat Altikon