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Baugesuche elektronisch einreichen ab dem 1. Juli

Ab dem 1. Juli 2026 können Baugesuche von der Bauverwaltung elektronisch über die kantonale Plattform «eBaugesucheZH» entgegengenommen werden. Der Kanton Zürich treibt die Digitalisierung der Baubewilligungsverfahren seit mehreren Jahren voran. Mit Anpassungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG), der Bauverfahrensverordnung (BVV) sowie der Besonderen Bauverordnung I (BBV I) wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit Baugesuche vollständig elektronisch eingereicht und bearbeitet werden können. Die neuen Bestimmungen sind am 1. April 2024 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde eine dreijährige Übergangsfrist festgelegt. Bis spätestens 31. März 2027 müssen sämtliche Zürcher Gemeinden an die kantonale Plattform «eBaugesucheZH» angeschlossen sein und die elektronische Abwicklung von Baugesuchen eingeführt haben.

Für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller bedeutet die Umstellung, dass Baugesuche künftig elektronisch erfasst und die erforderlichen Unterlagen digital eingereicht werden. Der Einstieg erfolgt dabei über die Website der Gemeinde Altikon. Von dort gelangen die Gesuchstellenden direkt zur kantonalen Plattform, auf welcher die Gesuchsdaten erfasst und die notwendigen Unterlagen hochgeladen werden können.

Die gesetzlichen Anforderungen an Baugesuche sowie die ordentlichen Bewilligungsverfahren bleiben unverändert bestehen. Je nach Art des Bauvorhabens können weiterhin zusätzliche Dokumente oder eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) beziehungsweise handschriftliche Unterschriften erforderlich sein.