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Fundbüro

Fundgegenstände sind direkt der Einwohnerkontrolle abzugeben und auch dort abzuholen. Die Gegenstände können ausschliesslich am Schalter der Einwohnerkontrolle während der Schalteröffnungszeiten abgegeben werden.

Die abgegebenen Fundgegenstände werden am Anschlagskasten vor dem Gemeindehaus aufgelistet.
Fundgegenstände werden 1 Jahr im Fundbüro aufbewahrt. Werden die Gegenstände während diesem Jahr nicht abgeholt,werden die Finder bei Bedarf angeschrieben und die Gegenstände gehen an den Finder zurück.
Die Einwohnerkontrolle beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.