Elternbeitragsreglement
Die Bemessung der Unterstützungsbeiträge in den Betreuungsangeboten der schul- und familienergänzenden Betreuung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
- Der Tarif für die individuellen Betreuungsangebote orientiert sich an den Kosten der Betreuungsangebote gemäss §18 Jugendhilfegesetz und §11 Volksschulgesetz.
- Die individuelle Bemessung der Betreuungskosten richtet sich nach der zwischen den Eltern und den Betreuungsanbieterinnen und -anbieter im Voraus vereinbarten Beanspruchung des Betreuungsangebotes.
- Die individuelle Bemessung des Elternbeitrages richtet sich grundsätzlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern.
Verordnung über die Unterstützungsbeiträge