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Elternbeitragsreglement

Die Bemessung der Unterstützungsbeiträge in den Betreuungsangeboten der schul- und familienergänzenden Betreuung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

  • Der Tarif für die individuellen Betreuungsangebote orientiert sich an den Kosten der Betreuungsangebote gemäss §18 Jugendhilfegesetz und §11 Volksschulgesetz.
  • Die individuelle Bemessung der Betreuungskosten richtet sich nach der zwischen den Eltern und den Betreuungsanbieterinnen und -anbieter im Voraus vereinbarten Beanspruchung des Betreuungsangebotes.
  • Die individuelle Bemessung des Elternbeitrages richtet sich grundsätzlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern.

 

Verordnung über die Unterstützungsbeiträge

Elternbeitragsreglement

Merkblatt

Antragsformular

Vollmacht