Rechtssammlung
Gemäss § 7 Abs. 2 Gemeindegesetz (GG, LS 131.1) und § 2 Gemeindeverordnung (VGG, LS 131.11) veröffentlichen die Gemeinden ihr Recht in einer systematisch aufgebauten Rechtssammlung.
In der systematischen Rechtssammlung finden sich sämtliche aktuell gültigen rechtssetzenden Erlasse, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen, Reglemente und dergleichen des Gemeinderates sowie der übrigen kommunalen Behörden und Kommissionen. Die Rechtssammlung ist systematisch nach Sachgebieten geordnet und wird laufend aktualisiert.
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