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Bauamt

Ressortvorsteher

Herrmann Andreas
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Ihre Ansprechpartner

Patrik Neuhäusler
Bausekrekretär
Bauamt der Gemeinde Rickenbach
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Aufgaben des Bausekretariats

  • Prüfung und Erteilung von Baubewilligungen
  • Prüfung und Erteilung von Reklamebewilligungen
  • Bewilligung von Farb- und Materialkonzepten von Gebäuden und Anlagen
  • Prüfung von Grundstückserschliessungen
  • Parzellierungsbewilligungen
  • Feuerungsbewilligungen
  • Abwasserbewilligungen
  • Wasserbewilligungen
  • Baulicher Zivilschutz
  • Aufzugsbewilligungen
  • Hausnummerierungen
  • Orts-, Richt- und Nutzungsplanung, (Revision der Bau- und Zonenordnung, Gestaltungspläne, Sonderbauvorschriften)
  • Aufgaben des Umwelt-, Natur-, Heimat- und Denkmalschutzes (Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte)

Revision der Bau und Zonenordnung, negative Vorwirkung der Revisionsvorlage ab 19. September 2025

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 7. Juli 2025 die Revision der Richt- und Nutzungsplanung inkl. Bau- und Zonenordnung (BZO) zuhanden der Durchführung der öffentlichen Auflage und Anhörung nach § 7 PBG verabschiedet. Im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 PBG wird die öffentliche Auflage während 60 Tagen, d.h. vom 19. September 2025 bis und mit 18. November 2025 angeordnet. Ab der Publikation der Vorlage gilt die negative Vorwirkung.

Newsarchiv: Öffentliche Auflage Revision Ortsplanung

Beschreibung Bauamt