Bauamt
Ressortvorsteher
Herrmann Andreas
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Ihre Ansprechpartner
Patrik Neuhäusler
Bausekrekretär
Bauamt der Gemeinde Rickenbach
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Aufgaben des Bausekretariats
- Prüfung und Erteilung von Baubewilligungen
- Prüfung und Erteilung von Reklamebewilligungen
- Bewilligung von Farb- und Materialkonzepten von Gebäuden und Anlagen
- Prüfung von Grundstückserschliessungen
- Parzellierungsbewilligungen
- Feuerungsbewilligungen
- Abwasserbewilligungen
- Wasserbewilligungen
- Baulicher Zivilschutz
- Aufzugsbewilligungen
- Hausnummerierungen
- Orts-, Richt- und Nutzungsplanung, (Revision der Bau- und Zonenordnung, Gestaltungspläne, Sonderbauvorschriften)
- Aufgaben des Umwelt-, Natur-, Heimat- und Denkmalschutzes (Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte)
Revision der Bau und Zonenordnung, negative Vorwirkung der Revisionsvorlage ab 19. September 2025
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 7. Juli 2025 die Revision der Richt- und Nutzungsplanung inkl. Bau- und Zonenordnung (BZO) zuhanden der Durchführung der öffentlichen Auflage und Anhörung nach § 7 PBG verabschiedet. Im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 PBG wird die öffentliche Auflage während 60 Tagen, d.h. vom 19. September 2025 bis und mit 18. November 2025 angeordnet. Ab der Publikation der Vorlage gilt die negative Vorwirkung.
Newsarchiv: Öffentliche Auflage Revision Ortsplanung